Musiker Yu „ermordet“ Björn Höcke während Konzert in München!

Mitte Dezember vergangenen Jahres stellte der linksextreme Musiker Yu während eines Konzertes in München die Ermordung Björn Höckes dar, indem er mit einem Schraubenzieher ins Gesicht eines Pappaufstellers der Thüringer AfD-Politikers einstach und diesem dann den Kopf abriss.

Ich habe heute die Staatsregierung gefragt, wie sie die „künstlerische“ Darstellung des Musikers bewertet?

Ob das ihrer Meinung nach noch von der Kunstfreiheit gedeckt ist oder ob die Darstellung einer „Tötung“ eines aktiven Politikers als Straftat bewertet wird?

Immerhin ging man in der jüngsten Vergangenheit bei weniger drastischen Anlässen – etwa bei der satirischen Darstellung Robert Habecks als „Schwachkopf“ – hart gegen die „Täter“ vor – mit Hausdurchsuchungen, Strafanzeigen und hohen Geldstrafen.

 

Gilt in Bayern noch der Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz oder ist das bereits Schnee von gestern?

Quelle:

https://apollo-news.net/linker-musiker-sticht-auf-der-buehne-auf-hoecke-pappaufsteller-ein-und-ruft-rassisten-zum-selbstmord-auf/