Staatsregierung verweigert Auskunft über Polizeischutz von öffentlichen Ramadanfeiern!
Die Staatsregierung verweigert wieder einmal die Auskunft. Sie gibt vor, keine Ahnung zu haben, wie viele Polizeikräfte im vergangenen Ramadan für Feiern von Muslimen auf öffentlichen Plätzen eingesetzt wurden. Sie begründet dies damit, dass die Recherchen hierfür zu umfangreich seien.
Interessant ist diese Passage der Antwort: „Ferner wäre selbst bei Durchführung einer solchen Auswertung nicht gewährleistet, dass alle öffentlich stattfindenden Feierlichkeiten erfasst wären, da eine Vielzahl der diesbezüglichen Feierlichkeiten keiner Anzeige- oder Genehmigungspflicht unterliegen.“
Legte man das Versammlungsrecht während der Corona-Zeit nicht ganz anders aus?
Kann es sein, dass man nicht zugeben will, dass für Feste von Muslimen keine Schutzvorkehrungen notwendig sind, während Ostermärkte aus Sicherheitsgründen abgesagt werden müssen?