Ein Sieg für die Meinungsfreiheit?
Heute wurde das von Bundesinnenministerin Faeser verhängte Verbot des regierungskritischen Magazins „Compact“ vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben.
Zunächst ist das eine gute Nachricht für die Presse- und Redefreiheit im Land. Das unsägliche Verbot Nancy Faesers ist vom Tisch.
Doch die Kritik des Gerichts an der politischen Ausrichtung der Compact-Redaktion lässt aufhorchen: Gilt die Meinungsfreiheit wirklich uneingeschränkt, wenn die Falschen davon Gebrauch machen?
Das Gericht kritisiert, dass sich das Magazin, „mit dem sog. „Remigrationskonzept“ Sellners identifiziert“ habe, und schreibt: „Auch wenn die (…) Äußerungen als solche weder strafbar noch rechtswidrig sind, können sie als Indizien für ein Vereinsverbot herangezogen werden.“
In Zukunft können Zeitungen also als Verein behandelt und verboten werden.
Ist das wirklich echte Meinungsfreiheit?
Quellen:
https://www.bverwg.de/pm/2025/48