KI-Gesichtserkennung in Bayern – die Pläne der Staatsregierung!

Vor zwei Wochen hatte das Bayerische Kabinett Lockerungen beim Datenschutz und bei der KI-Gesichtserkennung beschlossen. Wörtlich kündigte die Staatsregierung in der Pressemitteilung „Erleichterungen im Bereich Datenschutz (insbesondere bei der Videoüberwachung, KI-Anwendung und bei automatisierten Abrufverfahren)“ an.

Jetzt behauptet die Staatsregierung in ihrer Antwort, die beschlossenen Erleichterungen beim Datenschutz stünden „in keinerlei Zusammenhang mit KI-Gesichtserkennung“.
Gleichzeitig gibt die Staatsregierung zu: „Durch die angedachte Vereinfachung soll verdeutlicht werden, dass automatisierte Abrufverfahren im digitalen Zeitalter die Regel und nicht die Ausnahme sein sollen“.
Dementsprechend ist geplant, „die Verarbeitung personenbezogener Daten für die Entwicklung von KI mit geringer Eingriffstiefe auf Grundlage von Art. 6 Abs. 3“ der DSGVO zuzulassen.

Orwell statt Freistaat!