Betretungsverbot für Martin Sellner in Augsburg – ein klarer Verstoß gegen Grundrechte!
Wie vor kurzem bekannt wurde, verhängte die Stadt Augsburg gegen den österreichischen Publizisten und Aktivisten Martin Sellner für den 1. Juli 2025 ein Betretungsverbot.
Der Grund: Martin Sellner will an diesem Tag eine Lesung in der Bert-Brecht-Stadt abhalten.
Ich habe heute die Staatsregierung gefragt, wie dieses Betretungsverbot, das faktisch zugleich ein Auftrittsverbot ist, mit der Meinungs- und Informationsfreiheit vereinbar ist, welche im Grundgesetz und in der Bayerischen Verfassung garantiert werden.
Darüber hinaus wird mit dem Betretungsverbot für eine ganze Stadt die Freizügigkeit mit Füßen getreten, die ebenfalls vom Grundgesetz geschützt wird und durch EU-Recht auch für Österreicher gilt.
Wer Grundrechte einschränkt, um Lesungen zu verhindern, ist ein Feind der Freiheit und der im Grundgesetz verbrieften Rechte von uns allen!