Welchen Zwecken dient die Digitalisierung der Gesundheitsämter?
In mehreren Landkreisen werden derzeit in den Haushaltsberatungen Finanzmittel für die Digitalisierung der Gesundheitsämter bereitgestellt.
Ziel dieser Digitalisierung soll angeblich sein, die Gesundheitsämter in die Lage zu versetzen, direkt auf die elektronischen Patientenakten der Kreisangehörigen zuzugreifen.
Ich habe heute die Staatsregierung gefragt, welchem Zweck die Digitalisierung dient und ob es stimmt, dass das Gesundheitsamt in Zukunft auf die Gesundheitsdaten der Bürger zugreifen wird und welche Rechtsgrundlage dies hat.
Möglicherweise steht dieser Zugriff in Zusammenhang mit der Ausweitung der Rechte, die die Gesundheitsämter durch die neuen Internationalen Gesundheitsvorschriften erhalten sollen.
