Digitalisierung der Gesundheitsämter, um Zugriff auf die elektronische Patientenakte zu ermöglichen!
Letzte Woche habe ich die Staatsregierung gefragt, welchem Zweck die Digitalisierung der Gesundheitsämter dient.
In der Antwort bestätigt die Staatsregierung die Befürchtungen: Die Ärzte und Angestellten der Gesundheitsämter sollen in Zukunft über die Telematik-Infrastruktur direkten Zugriff auf die elektronischen Patientenakten erhalten. Dies war bereits im Gesetzestext zur Einführung der e-Patientenakte festgelegt, aber von fast niemandem beachtet worden.
Die Speicherung des Impfstatus von Personen ist in § 341 Absatz 2 SGB V geregelt, während in § 352 Nr. 17 SGB V steht, dass in den Gesundheitsämtern sowohl dort angestellte Ärzte als andere dort tätige Personen sämtliche Daten einsehen können.
Mein Rat an alle Versicherten: Nutzen Sie die Möglichkeit zum Widerspruch gegen die e-Patientenakte!
