Der Eilantrag des AfD-Landratskandidaten und Bundestagsabgeordneten Martin Sichert gegen seinen Ausschluss von der Wahlliste ist vorläufig gescheitert. Eine Überprüfung des Ausschlusses in der nächsten Instanz kann damit erst nach der Kommunalwahl erfolgen.

Das Verwaltungsgericht Oldenburg konnte nicht feststellen, dass die Entscheidung des Wahlausschusses, der den Politiker von der Wahl ausgeschlossen hatte, grob rechtswidrig war. Dies sei aber keine abschließende Entscheidung, ob Martin Sichert tatsächlich nicht als Kandidat geeignet sei, weil er nicht jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten würde.

Dieses Urteil offenbart eine zunehmende Erosion der Grundrechte in Deutschland. Es kann nicht sein, dass Kandidaten abgelehnt werden, weil sie politisch brisante Themen ansprechen und eine eigene Meinung haben!

Quelle:

https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2026/mit-dieser-begruendung-darf-afd-politiker-sichert-weiter-nicht-zur-wahl-antreten/?utm_source=telegram&utm_medium=channel&utm_campaign=spur_A