Seit dem 1.11. kann man einmal im Jahr seinen Geschlechtseintrag ändern – und zwar ohne hormonelle und/oder chirurgische Behandlung.

Nachdem der Freitag in den meisten Kommunen in Bayern ein Feiertag war, ist der Ansturm auf die Standesämter erst ab Montag zu erwarten. Allerdings gilt eine dreimonatige Frist zwischen Antrag und Umschreibung der offiziellen Geschlechtszugehörigkeit.

Das Gesetz droht mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro, wenn man das neue Geschlecht einer Person nicht akzeptiert oder wenn der alte Name weiterverwendet wird.

Die Neuregelung bietet aber auch Vorteile: So können jetzt Männer bei Bewerbungen wieder zum Zug kommen, denn Frauen werden bekanntlich bei gleicher Eignung bevorzugt.

Damit hat sich der Feminismus endgültig selbst zerstört. Das gute Anliegen der Gleichberechtigung wurde von der Genderideologie gekapert und ad absurdum geführt.

Das Gesetz im Original:
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/206/VO.html