Werden bald auch in Bayern oppositionelle Kandidaten von den Wahllisten gestrichen?

 

Im Herbst wurde dem AfD-Politiker und Ludwigshafener Oberbürgermeisterkandidaten Joachim Paul durch einen politisch besetzten Wahlausschuss die Wählbarkeit aberkannt. Bis hin zum Bundesverfassungsgericht wurde entschieden, dass der Betroffene die Entscheidung erst nach der Wahl anfechten könne.

Monate nach der Wahl gibt es noch keine Entscheidung.

Sollte der Ausschluss Pauls bestätigt werden, hätte sich Deutschland jedoch endgültig vom Demokratieprinzip verabschiedet. Denn wenn es genügt, dass Politiker einem Konkurrenten Verfassungsfeindlichkeit unterstellen können, ohne diese nachweisen zu müssen, ist dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet.

Wird es zur Kommunalwahl in Bayern bald eine Wiederholung dieser demokratie- und verfassungsfeindlichen Vorgehensweise geben, die auf den „Erkenntnissen“ einer weisungsgebundenen Behörde beruht?

Quelle: https://nius.de/analyse/news/praezedenzfall-ludwigshafen-abschied-von-der-demokratie-wie-eine-willfaehrige-justiz-mithilft-den-waehler-zu-entmuendigen/c4befd69-b9b7-4dfd-8b1e-44c2b3bd557f#google_vignette