Gestern war ein schwarzer Tag für die Demokratie in Deutschland:
Der Eilantrag des AfD-Politikers Joachim Paul auf Zulassung zur Ludwigshafener Oberbürgermeisterwahl wurde vom Verwaltungsgericht abgelehnt.
Begründet wurde dies damit, dass der Kandidat nach der Wahl am 21. September seinen Ausschluss von der Wahl gerichtlich überprüfen könne. Außerdem sei es wichtiger, dass die Wahl durchgeführt werde. Das Recht eines Einzelnen, bei der Wahl anzutreten, sei dagegen zweitrangig.
Dieses Urteil offenbart eine erschreckende Unkenntnis demokratischer Grundprinzipien:
Das passive Wahlrecht kann nur in höchsten Ausnahmefällen entzogen werden – die Vorwürfe, die gegen Joachim Paul erhoben werden, sind dagegen völlig harmlos und rechtfertigen keinesfalls den Entzug des passiven Wahlrechts.
In einer echten Demokratie gibt es keine Vorauswahl von Kandidaten, sondern das Volk wählt diejenigen, die es für geeignet hält.
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