Der Thüringer Verfassungsschutzchef Stephan Kramer soll gegen Bedenken seiner eigenen Behördenmitarbeiter, die ein entlastendes Gutachten angefertigt hatten, die Einstufung der AfD Thüringen als „gesichert rechtsextrem“ betrieben haben. Zudem soll er gegenüber Mitarbeitern körperliche Gewalt angedroht haben, wenn sie Bedenken gegen die Einstufung äußerten.

Zentraler Punkt der internen Kritik war, dass in dem tendenziösen Bericht, den Kramer hatte anfertigen lassen, die Meinungsfreiheit von Parteimitgliedern, aber insbesondere von Abgeordneten nur einseitig gegen sie ausgelegt worden war.

Dabei gibt es Urteile des Bundesverfassungsgerichts, dass mehrdeutige Aussagen immer zu Gunsten der Meinungsfreiheit der Betroffenen ausgelegt werden müssen.

Wer schützt unsere Freiheitsrechte vor dem Verfassungsschutz?

 

Quelle:

https://apollo-news.net/einstufung-der-afd-als-gesichert-rechtsextrem-verfassungsschutz-thringen-unterschlug-entlastendes-gutachten/