Grüne wollen AfD-Politikern die Grundrechte entziehen!
Nach dem Demokratieverständnis der Grünen bestimmt der moralisch bessere Teil in der Gesellschaft, wer „Demokrat“ ist und an Wahlen teilnehmen darf und wer nicht.
Nachdem ein AfD-Parteiverbot nicht so schnell durchgeführt werden kann, ist für die Grünen der Art. 18 im Grundgesetz die „Wunderwaffe“, um die politische Konkurrenz auszuschalten.
Die Grünen im Saarland fordern, dass geprüft wird, „ob entsprechenden AfD-Anhänger:innen Grundrechte, wie das Wahlrecht, die Wählbarkeit und die Fähigkeit zur Bekleidung von öffentlichen Ämtern, aberkannt werden können.“
Auch wenn der Art. 18 GG vorsieht, dass Bürgern die Grundrechte entzogen werden können, wenn sie diese „zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ missbrauchen, wurde dies noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik vollzogen.
Jeder kann selbst beurteilen, wer in Wahrheit die „Feinde der Demokratie“ sind.
Quelle:
