Löw fragt nach:

Warum wird strafrechtlich ermittelt, wenn das Lied „l’amour toujours“ mit neuem Text gesungen wird? Immerhin ist dieser aktuell populäre Text laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2010 von der Meinungsfreiheit gedeckt. Zuletzt gab es mehrere Ermittlungen der bayerischen Polizei wegen Verdachts der Volksverhetzung wegen des Singens eines veränderten Textes zur Melodie des Liedes "L'amour toujours", [...]