Mit dem am Freitag vom Bundestag angenommenen Gesetz zeigt die Ampel ihre Haltung gegen kritische Beamte.

Wer beispielsweise wegen „Volksverhetzung“ angeklagt wurde, kann ohne weiteres Disziplinarverfahren aus dem Dienst entfernt werden. Wie schnell die „Hetze-Keule“ gegen Kritiker ausgepackt wird, wissen wir u.a. nach der Coronapolitik.

Beamte sind dem Gesetz schutzlos ausgeliefert, denn das Gesetz sieht keine Möglichkeit für sie vor sich gegen missbräuchlichen Gebrauch der Regelung zu wehren.

Dieses Gesetz gepaart mit dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz erzeugt eine strenge Atmosphäre, in der vielleicht schon ein anonymer Hinweis an einen Polizeibeauftragten ausreicht, um unliebsame Beamte vorsorglich zu entfernen.