Diese Woche fragte ich die Staatsregierung, mit welcher Begründung am Samstag, dem 13. Juli, im schwäbischen Gremheim eine friedliche Versammlung von Polizeibeamten gestürmt und aufgelöst wurde.

Wie zu erwarten war, ist die Staatsregierung nicht in der Lage, eine klare Begründung für die Aktion abzugeben.

Die Staatsregierung musste zugegeben, „dass es sich um ein privat organisiertes Treffen eines bestimmten Personenkreises handelte.“ Eine nicht-öffentliche Versammlung in geschlossenen Räumen unterliegt aber nicht dem Versammlungsgesetz.

Die Behauptung, es habe „Erkenntnisse zur Annahme“ gegeben, „dass Straftaten oder Handlungen, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland oder ihrer Länder richten, geplant oder begangen werden“, kann die Staatsregierung auch nicht untermauern.

 

Die Antworten zeigen, dass die Aktion willkürlich und rechtswidrig war.