Warum wird strafrechtlich ermittelt, wenn das Lied „l’amour toujours“ mit neuem Text gesungen wird?

Immerhin ist dieser aktuell populäre Text laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2010 von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Zuletzt gab es mehrere Ermittlungen der bayerischen Polizei wegen Verdachts der Volksverhetzung wegen des Singens eines veränderten Textes zur Melodie des Liedes „L’amour toujours“, etwa auf einem Volksfest in Bad Kötzting (18.05.24 sowie 25.05.24), auf der Erlanger Bergkirchweih (24.05.24), in Nürnberg beim Musikfest „Rock im Park“ (08.06.24) und in einem Zug in Oberbayern (in der Nacht vom 21. auf den 22.06.24).

Heute habe ich zu diesen Vorfällen eine Anfrage bei der Bayerischen Staatsregierung eingereicht. Ich möchte wissen, warum jeweils ermittelt wurde.

Wir dürfen gespannt sein, wie die Staatsregierung die Aufnahme der Ermittlungen rechtfertigt.