Bayerischer Denunziantenstadl: Dienstanweisung zur Verfolgung bei neuem Text des Liedes L’amour toujours, obwohl die Aussage von der Meinungsfreiheit gedeckt ist – und zwar durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. [1]

 

Die Staatsregierung hat auf meine Anfrage geantwortet:

Dabei kam heraus, dass eine Dienstanweisung existiert, in der Polizisten dazu angehalten werden, jeden Fall, bei dem das Lied „L’amours toujours“ mit dem neuen, populären Text gesungen wird, „konsequent zu verfolgen“ – egal ob auf einer privaten Feier oder in der Öffentlichkeit!

 

Der Staat führt sich zunehmend als Sittenwächter auf. Wir brauchen weder eine Gesinnungspolizei noch eine Gesinnungsjustiz.

 

Es ist unerträglich, dass die Polizei gegen friedliche Menschen ermittelt, die ihre Meinung frei zum Ausdruck bringen möchten.

Aus diesem Grund möchte ich jetzt von der Staatsregierung den genauen Wortlaut der Dienstanweisung wissen.

 

Hier geht’s zum wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts:

https://www.bverfg.de/e/rk20100204_1bvr036904.html

 

[1] BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 04. Februar 2010
– 1 BvR 369/04 -, Rn. 1-41