Versammlung gestürmt und aufgelöst – Versammlungsfreiheit nur für die „Richtigen“?

Am Samstag, dem 13. Juli, stürmten laut Aussagen beteiligter Zeugen rund 40 Mann des Unterstützungskommandos (USK) der Bayerischen Polizei ein Treffen patriotischer Bürger, das in einer Gaststätte in der schwäbischen Gemeinde Schwenningen stattfand.

Nach Aufnahme der Personalien samt Anfertigung von polizeilichen Fotos erhielten die Anwesenden einen Platzverweis.

Damit war die friedliche Versammlung aufgelöst und verboten.

Ich habe heute die Staatsregierung gefragt, wie sie den Einsatz gegen eine Versammlung friedlicher Bürger begründet und was mit den aufgenommenen Daten passiert, wenn gegen die Betroffenen nichts vorliegt.

Die Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut, das vom Grundgesetz besonders geschützt ist. Wenn die Schilderungen der Teilnehmer stimmen, war der Einsatz willkürlich und grundgesetzwidrig.